→ Energieausweis
Energieausweis für Wohngebäude
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt
Energieausweise zur Bewertung des energetischen
Zustands von Gebäuden vor. Sie erhalten allgemeine
Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung
verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl)
sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.
Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus
eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder
eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis
vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten
über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten
informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen
immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen.
Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber
hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises.